Unabhängiges Magazin für Wirtschaft und Bildung

18. April 2024

Search form

Search form

Moderne Zahlungsarten im kleinen Dorfladen

Moderne Zahlungsarten im kleinen Dorfladen© Pexels.com/Wellington Cunha

Regionale Geschäfte sichern die Nahversorgung und beleben den Ortskern. Land Niederösterreich verlängert die Förderung von Miniläden mit digitalem Bezahlsystem bis Ende 2022.

(red/czaak) Die Corona-Krise hat die Versorgung durch regionale Produkte wieder verstärkt in das Bewusstsein gerückt. Regionale Wertschöpfung und die Verfügbarkeit von Produkten gewährleisten die Nahversorgung und damit einen grundlegenden Teil der Daseinsvorsorge in ländlichen Gemeinden.

50 Prozent der Errichtungskosten bis maximal 50.000 Euro.
„Der Miniladen ist ein wichtiges Standbein zur Versorgung der Bevölkerung und eine Chance, um regionale Produktionen zu unterstützen oder einen etwaigen Leerstand im Ort zu neuem Leben zu erwecken“, erläutert Johanna Mikl-Leitner, Landeschefin von Niederösterreich. „Wir fördern daher Miniläden im Ortskern mit digitalem Bezahlsystem mit 50 Prozent der Errichtungskosten und bis maximal 50.000 Euro.“ (Anm. siehe Link).

Im Mostviertel startete Stephanshart, eine Katastralgemeinde der Marktgemeinde Ardagger, bereits 2017 mit dem Vorzeigeprojekt „Minihofladen“. 2020 wurde sodann das digitale Bezahlsystem als kundenfreundliche Zahlungsmethode eingeführt. Andere Gemeinden in Niederösterreich zogen nach, so wurden bereits Miniläden in Artstetten, in St. Leonhard am Hornerwald und in Euratsfeld umgesetzt.

Einreichungen bis Ende 2022
„Im Miniladen finden die BürgerInnen Qualität und Genuss, aber auch Gesprächspartner und das stärkt die Ortskernbelebung und das soziale Miteinander. Darüber hinaus nützen wir durch ein spezielles Kassensystem auch die Vorteile der Digitalisierung“, ergänzt Christine Schneider, Geschäftsführerin von NÖ.Regional. „Wir stehen interessierten Gemeinden mit unseren ExpertInnen beratend zur Seite.“

Gemeinden können sich im Rahmen der Aktion Dorf- und Stadterneuerung für die Förderung bewerben. Mindestens fünf regionale Direktvermarkter müssen als Gemeinschaft den Miniladen betreiben und beliefern. Für die Förderung notwendig ist ebenfalls das digitale Bezahlsystem. Einreichungen sind bis zum 31.12.2022 möglich.

Links

red/czaak, Economy Ausgabe Webartikel, 02.11.2021